Selbstständige und Einzelunternehmer gehören zu den Kleinstunternehmen – und diese kämpfen alle mit dem gleichen Problem: Extrem schwankende Umsätze im Jahresverlauf. So kennen beispielsweise alle Unternehmer, die für die Öffentliche Hand tätig sind, die „Jahresendrallye“: Die Zeit kurz vor Weihnachten, in der die Budgets noch aufgebraucht werden müssen. Auf der anderen Seite gibt es immer wieder signifikante „Dellen“ bei den Monatsumsätzen – zum Beispiel im Sommer, wenn die Kunden im Urlaub weilen und vorher keine Aufträge ausgelöst haben, oder wenn die Selbstständigen im eigenen Urlaub sind.

Lange Zahlungsziele gefährden die Existenz der Selbstständigen

Diese Umsatzschwankungen können – zumal wenn sich der Jahresumsatz ohnehin auf niedrigem Niveau bewegt – schnell existenzgefährdende Löcher in die Geldbörse reißen. Noch schwieriger ist es bei großen Aufträgen, die lange Arbeitsphasen mit sich bringen, in denen keine Rechnungen gestellt werden. Da wäre es dann toll, wenn die Rechnungen gleich nach Übersenden an den Kunden bezahlt werden würden. Doch die Kunden – vor allem die Großkunden – lassen sich gerne Zeit mit dem Begleichen: 30 Tage und in Extremfällen auch mal 90 Tage vergehen da endlos langsam, bis das Geld auf dem Konto eintrifft. „Wer einen Factoringvertrag mit der Germania Factoring abgeschlossen hat, erhält bis zu 90 Prozent der Rechnungssumme meist schon am nächsten Tag“, betont Vorstand Pia Sauer-Roch.

 

Bonität der Kunden entscheidet

Jetzt werden viele Selbstständige und Einzelunternehmer einwenden, dass die Bonität ihrer Unternehmung sicher nicht für einen vernünftigen Kontokorrent- oder Dispo-Kredit reicht. „Die Bonität unserer Kunden interessiert uns aber eigentlich wenig“, überrascht da die Vorstandsvorsitzende. „Wir prüfen vor allem die Werthaltigkeit der Rechnung und die Bonität der Kunden unserer Vertragspartner – denn von denen bekommen wir das Geld“. Ist die gesamte Rechnungssumme bei der Germania Factoring eingetroffen, erhalten die Selbstständigen oder Einzelunternehmer umgehend den Restbetrag abzüglich der Factoringgebühr überwiesen.

 

Factoring als Qualitätssiegel

Gab es früher noch Vorbehalte gegenüber dem Factoring, so gilt es heute für die Marktteilnehmer, die Factoring nutzen, und ihre Kunden als Qualitätssiegel. Bescheinigt doch der Factoringvertrag dem Unternehmer indirekt, dass er nur werthaltige Rechnungen für gute Arbeit verschickt. Gleichzeitig ist die Bonitäts- und Liquiditätssituation ihrer Kunden geprüft und für gut befunden. „Deshalb sind heute eigentlich alle Unternehmen sofort einverstanden mit unserer Finanzdienstleistung“, betont Pia Sauer-Roch.