Das ‚Handwerk-Magazin‘ nennt Factoring eine „lukrative Dreiecksbeziehung: Der Handwerker verkauft seine Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft, sie zahlt die offenen Rechnungen des Kunden, der seinen Obolus überweist.“ Damit sichert sich der Handwerksbetrieb seine Liquidität – und erspart sich das lästige Mahnwesen. Denn wer will schon bei seinen Kunden anrufen und nachfragen, wann sie die Rechnung zu zahlen gedenken.
Die Germania Factoring übernimmt auch diesen Part: Ist eine Leistung erbracht, die mangelfreie Ausführung unterschrieben, hat der Maler, Goldschmied oder Fotograf Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Zahlung. Der Fachmann spricht dann von einer einredefreien Forderung.
Das Geld kommt umgehend aufs Konto
Diese einredefreie Forderung verkauft der Installateur, Gebäudereiniger oder Maurer an die Germania Factoring und erhält umgehend – meist schon am nächsten Tag – bis zu 90 Prozent seiner Rechnungssumme überwiesen. Den Rest gibt’s später.
Alle Details regelt der Factoringvertrag; eine Rahmenvereinbarung, die Handwerker und Factorer im Vorfeld abschließen. Die verbleibenden Prozente der Forderung dienen als sogenannter Sicherheitseinbehalt. Da die Germania Factoring nicht alle Details aus dem jeweiligen Auftrag des Handwerkers kennt, wissen die Finanzexperten auch nicht, ob die Rechnung vielleicht doch noch vom Kunden gekürzt wird. Sobald dieser dann an die Factoring-Gesellschaft gezahlt hat, überweist sie den Restbetrag abzüglich der vereinbarten Factoringgebühr. Diese liegt zumeist im Skontobereich und lässt sich in vielen Fällen über Sofortzahler-Rabatte im Einkauf wieder hereinholen. Liquidität ist ja dank Factoring vorhanden.
Sensible Mahnung von den Factoring-Profis
Wie eingangs erwähnt, kümmert sich die Germania Factoring auch um das Mahnwesen: In Absprache mit dem Kunden wird genau vereinbart, wie die Finanzprofis mit den Kunden des Geschäftspartners umgehen. In jedem Fall bleiben sie dran und erinnern die Kunden an offene Rechnungen, sobald das vereinbarte Zahlungsziel erreicht ist. Treffen sie auf sture Verweigerer, gehen sie auch weiter, bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid. Doch soweit kommt es nur sehr selten. Meist zahlen die Kunden fristgerecht oder nach einer ersten Zahlungserinnerung.
Die Handwerker-Rechnungen sind versichert
Doch selbst wenn sie nicht zahlen, hat der Handwerker keinen Schaden – denn seine einredefreie Forderung ist gegen Ausfall versichert. Das heißt: Tritt beim Kunden eine Insolvenz oder ein ähnlich einschneidendes Ereignis auf, springt die Warenkreditversicherung ein und zahlt für Lieferungen und Leistungen.
Aber auch darum kümmert sich die Germania Factoring AG als Eigentümerin der aufgekauften Forderung. Für den Handwerker gilt: Er bringt seine Leistung, schreibt die Rechnung und schickt eine Kopie an die Germania Factoring. Die Finanzprofis zahlen die Rechnung und kümmern sich um alles Weitere. Der Elektriker, Bäcker oder Restaurator kann sich seinem Kerngeschäft widmen – mit dem Wissen, dass das Geld am nächsten Tag auf dem Konto liegt.